Wichtiger Hinweis für unsere Einsender!

Sehr geehrte Einsender, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

die KVB und der GKV-Spitzenverband haben eine Änderung der §§ 24 und 25 des Bundesmantelvertrages-Ärzte und der zugehörigen Vordruckvereinbarung zum 01.04.2024 beschlossen, die sich auch nachhaltig auf die Pathologie auswirkt.

Bisher haben Sie pathologische Untersuchungen mit dem Muster 6 (Ü-Schein gelb) oder Muster 10 (Laborschein) beauftragt. Es wurde nun festgelegt, dass die Beauftragung von pathologischen Untersuchungen als in-vitro-diagnostische Leistungen nur noch über das Muster 10 (Laborschein) beauftragt werden können. Die Veranlassung der Zytologie und des HPV-Tests im Rahmen der Früherkennung Zervixkarzinom erfolgt wie bisher mit Muster 39.

Wir möchten Sie daher bitten, uns ab 01.04.2024 zusammen mit den Anforderungsscheinen nur noch über das Muster 10 und dem Auftrag in-vitro-diagnostische Leistungen zu beauftragen. Die Vorlagen wurden laut KVB bereits angepasst.

Allgemeine Einsendeinformationen

Anforderungsscheine:

Bitte füllen Sie den Anforderungsschein sorgfältig und vollständig aus, bei Kassenpatienten bitte einen Überweisungsschein beifügen. Bei speziellen Fragestellungen ist eine telefonische Voranmeldung hilfreich.

Auf dem Untersuchungsantrag sollten folgende Angaben gemacht werden:

  • Patientenname
  • Geburtsdatum
  • Adresse (bei Privatpatienten immer erforderlich) 
  • Name und Adresse des einsendenden Arztes (bei Kliniken inkl. Station, Abteilung)
  • Klinische Angaben mit Diagnose und Differentialdiagnose sowie Informationen über Art des Materials und Lokalisationsangaben 
  • Schnelleinbettungen, eilige Einsendungen und Schnellschnitte müssen deutlich als solche gekennzeichnet werden! Bitte Telefonnummer, unter der die Befunddurchsage erfolgen soll, angeben.
  • Bei Einsendungen aus dem Uniklinikum Erlangen: Bitte die aktuelle ISH-Fallnummer angeben und dazugehörigen Barcode aufdrucken/aufkleben.

Unsere Anforderungsscheine finden Sie hier: Anforderunsgscheine zum Download

 

Probengefäße:

Die Probengefäße müssen mit Name und Geburtsdatum des Patienten beschriftet werden, bei mehreren Gefäßen bitte durchnummerieren und die entsprechenden Lokalisationsangaben auf dem Untersuchungsantrag auch entsprechend nummerieren.

Verwenden Sie zum Verschicken der Proben bitte unsere blauen Versandtaschen. Eine spezielle Kühlung ist nicht notwendig, sofern es keine Verzögerungen beim Versand gibt.

Bei Versand mit der Post oder entsprechenden Kurierdiensten müssen die Probengefäße in ein Übergefäß gegeben werden, um ein Auslaufen des Formalins sicher zu verhindern. Das Übergefäß muss nicht beschriftet werden, solange das eigentliche Probengefäß korrekt beschriftet ist.

Einsender können jederzeit digital Gefäße anfordern (siehe Kontaktdaten rechts).

Hinweis:

Sollten Proben in nicht dafür bestimmten Flüssigkeiten zu uns übersandt werden, so kann keine Garantie für ein richtiges Ergebnis übernommen werden. Wir kontaktieren dann in der Regel telefonisch den Einsender.

 

Aufbereitung der Proben:

Bitte verwenden Sie für die Gewebeproben ausschließlich 4-5% gepuffertes Formalin. Bei größeren Proben sollte das Material zur besseren Fixierung ggf. eingeschnitten worden.

Für spezielle Untersuchungen wie z. B. Schnellschnitte sollte das Material nativ bzw. in Kochsalzlösung auf dem schnellsten Wege in die Pathologie gesandt werden. 

  • Präparate-Annahme: Von 7:00 bis 16:00 Uhr, Abgabe der Präparate direkt im Einsendungslabor  (1. OG, Raum 01.128).
  • Schnellschnitt-Annahme: Von 8:00 bis 16:00 Uhr.
  • Schnellschnitte nach 16:00 Uhr (bis max. 17:30 Uhr) nur nach vorheriger Anmeldung.
  • Schnelleinbettungen zur Befundung am selben Tag (nur Stanzen und Biopsien) müssen bis 11:00 Uhr (fixiert!) im Labor abgegeben werden.

  • Schnellschnitte oder Analysen am Nativgewebe z.B. für uPA-PAI bitte nativ oder in Natriumchlorid 0,9 % zusenden.

Bitte beachten Sie unsere Annahmezeiten:

  • Schnellschnitt-Annahme: Von 8:00 bis 16:00 Uhr.
  • Schnellschnitte nach 16:00 Uhr (bis max. 17:30 Uhr) nur nach vorheriger Anmeldung.

 

Bitte senden Sie uns Präparate zur elektronenmikroskopischen Untersuchung, falls möglich, in Glutaraldehyd. Die Proben sind sowohl in Formalin als auch in Glutaraldehyd über viele Tage bei Raumtemperatur haltbar.

Untersuchungen mittels Elektronenmikroskopie werden von der Nephropathologischen Abteilung  durchgeführt.

Die Abrechnung in der Pathologie erfolgt gemäß EBM bzw. GOÄ entsprechend der Leitlinien des Berufsverbandes.

Bei Kassenpatientinnen und -patienten erfolgt die Abrechnung direkt über die gesetzliche Krankenkasse, privat Versicherte bekommen die Rechnung separat zugesandt.

Bei stationären Patientinnen und Patienten aus dem Ausland erfolgt die Abrechnung über das International Patient Office (IPO) .