Allgemeine Informationen zu Obduktionen am Pathologischen Institut
Die Obduktion
„Will man den Lebenden helfen, muss man den Tod verstehen.“ Kranke kommen in die Klinik mit der Hoffnung auf Heilung. Glücklicherweise wird diese Hoffnung dank der vielfältigen Möglichkeiten der modernen Medizin meist erfüllt. Leider – aber unvermeidlich – sterben auch Patientinnen und Patienten an ihrem Leiden. Zurück bleiben die Angehörigen voll Trauer und Besorgnis. Häufig fragen sie sich: Haben wir etwas falsch gemacht, wurde etwas übersehen? Hier kann die Obduktion den Angehörigen helfen zu verstehen, was geschehen ist. Die Obduktion kann aber mehr als das, sie vermehrt unser Wissen, sie hilft den Lebenden und evtl. sogar den Angehörigen, wenn sie an der gleichen Krankheit leiden. Das Ja zur Obduktion ist also ein Stück Mitmenschlichkeit.
Obduktionen werden in den Pathologien heutzutage nur noch selten durchgeführt. Stirbt eine Patientin bzw. ein Patient im Krankenhaus und wünschen die Angehörigen eine solche Untersuchung, müssen sie die stationsführende Ärztin bzw. stationsführenden Arzt informieren. Die Leiche kann dann nach Freigabe in der Pathologie obduziert werden. Die in der Obduktion gewonnenen Erkenntnisse dienen insbesondere der Qualitätssicherung. Meist kann durch die genaue makroskopische und histologische Begutachtung die genaue Todesursache festgestellt werden. Die Kosten hierfür werden von den Krankenkassen übernommen.
Sollte eine Person im privaten Umfeld versterben, so können die Angehörigen auch eine Privatsektion anfordern. Nach Freigabe durch den Leichenschauer, welcher auf der Todesbescheinigung „natürlicher Tod“ als Todesart angekreuzt hat, kann dann die Leiche in die Pathologie überführt und die weiteren Schritte eingeleitet werden. Hierbei werden die Kosten von der Krankenkasse nicht übernommen.
Was ist eine Obduktion?
Die Obduktion (auch Autopsie oder Sektion genannt) umfasst – ähnlich einer großen Operation – eine eingehende äußere und innere Untersuchung der verstorbenen Person. Sie wird von speziell ausgebildeten Ärztinnen und Ärzten (Pathologinnen und Pathologen) vorgenommen und kann alle aber auch nur einzelne Organe betreffen. Eine Obduktion dauert in der Regel einige Stunden. Der Obduktionsraum ist einem Operationssaal ähnlich. Respekt für die bzw. den Verstorbenen und die menschliche Würde prägen die Durchführung der Untersuchung. Die Organe werden zunächst mit bloßem Auge beurteilt. Für die histologische (feingewebliche) mikroskopische Untersuchung entnimmt die Ärztin/der Arzt den Organen kleinere Gewebsproben. Einzelne Organe müssen für besonders zeitaufwendige Untersuchungen dauerhaft entnommen bleiben. Nach der Analyse werden sie eingeäschert. Bestehen Hinweise für eine Stoffwechselkrankheit, eine Infektion oder einen bösartigen Tumor? Liegen Anzeichen für Erbleiden oder seltene, noch wenig erforschte Krankheiten vor? Diese Fragen können durch spezielle Untersuchungen beantwortet werden.
Welchen Nutzen hat eine Obduktion für Angehörige?
Die Obduktion schafft Sicherheit über Todesursache und Hauptleiden sowie begleitende Erkrankungen. Diese Sicherheit hilft mit, die Trauer zu bewältigen. Der Nachweis einer infektiösen Erkrankung, beispielsweise einer Tuberkulose, veranlasst die Ärztinnen und Ärzte zur Untersuchung der Angehörigen und ermöglicht eine frühe Diagnose sowie zeitige Behandlung. Mittels einer Obduktion können berufsbedingte Erkrankungen aufgedeckt werden; dies führt möglicherweise zu Entschädigungsleistungen für die Angehörigen. Der Ausschluss von Erbkrankheiten beruhigt
die Angehörigen, nimmt ihnen entsprechende Ängste und Unsicherheiten. Sollte eine erbliche Erkrankung diagnostiziert werden, können Angehörige frühzeitig eine Ärztin/einen Arzt aufsuchen und sich eventuell behandeln lassen. Bei der Obduktion gewonnene Informationen können so bei Erbkrankheiten auch für die Familienplanung von Bedeutung sein.
Warum wird obduziert?
Die Obduktion soll offene Fragen der Familie und der behandelnden Ärztinnen und Ärzte beantworten und zwar bezüglich des Hauptleidens, der Todesursache und begleitender Erkrankungen. Wichtig ist außerdem festzustellen, ob Krankheiten zu Lebzeiten unentdeckt geblieben sind und zum Tod beigetragen haben. Die Feststellung der Todesursache ist für die Familie oft von besonderer Bedeutung. Entscheidend aber ist, dass alles, was bei der Obduktion eines Verstorbenen gelernt wird, bei der Behandlung anderer Patientinnen und Patienten mit gleichartigen Krankheiten hilft. Zahllose Erkrankungen wurden erst durch Obduktionen entdeckt bzw. in ihrem Wesen und Verlauf aufgeklärt.
Wer erhält Auskunft über die Resultate?
Nach Abschluss der Untersuchungen wird ein schriftlicher Bericht erstellt. In der Regel dauert es einige Wochen, bis die vielfältigen Untersuchungen beendet sind. Das Dokument wird mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten diskutiert und der Krankengeschichte beigefügt. Es wird auf Wunsch außerdem der Hausärztin bzw. dem Hausarzt der verstorbenen Person übersandt. Die Angehörigen können auch noch Monate und Jahre nach einer Obduktion Auskunft über das Ergebnis erhalten.
Antworten auf häufig gestellte Fragen
Wird eine Obduktion gegen den Willen des Verstorbenen bzw. seiner Angehörigen vorgenommen?
Nein, nur in Ausnahmefällen, wenn die Obduktion der Untersuchung auf eine meldepflichtige Erkrankung dient oder von der Staatsanwaltschaft angeordnet wird; in letzterem Fall wird die Obduktion von einem Institut für Rechtsmedizin durchgeführt.
Ist der Verstorbene durch die Obduktion entstellt?
Nein, die Obduktion ist kein Hindernis, am offenen Sarg von dem Verstorbenen Abschied zu nehmen.
Verzögert sich der Bestattungstermin?
Durch die Obduktion wird der Bestattungstermin nicht verzögert.
Werden Organe oder Organteile verkauft (z. B. an die Industrie)?
Nein.
Welche Kosten entstehen durch die klinische Obduktion für Angehörige und Krankenkassen?
Für klinische Obduktionen entstehen keine Kosten. Handelt es sich um einen natürlichen Tod im privaten Umfeld (zu Hause), so kann eine Privatsektion beauftragt werden, diese ist ggf. mit Kosten verbunden.
Was muss ich tun, wenn meine verstorbene Angehörige/verstorbener Angehöriger obduziert werden soll?
Der Wunsch des Verstorbenen oder der Hinterbliebenen wird von den behandelnden Ärztinnen und Ärzten an das Pathologische Institut übermittelt, das dann die klinische Obduktion vornimmt.
Abgrenzung zur Rechtsmedizin
Bei nicht natürlichen bzw. außergewöhnlichen oder unklaren Todesfällen wird die Leiche von der Rechtsmedizin weiter untersucht und nicht von der Pathologie. Ggf. ermittelt auch noch die Kriminalpolizei und die Staatsanwaltschaft. Im Fernsehen ist bei unklaren und gewaltsamen Todesfällen dann oft von Obduktionen in der Pathologie die Rede, jedoch übernimmt dies dann das Institut für Rechtsmedizin. Ferner werden in der Rechtsmedizin auch Verletzungen am Lebenden untersucht wie z. B. bei Sexualdelikten und toxikologische Gutachten vorgenommen. Nicht zuletzt untersuchen Rechtsmedizinerinnen und Rechtsmediziner Spurenbilder an Tatorten und erstellen forensische Gutachten.
Ansprechpartnerin
PD Dr. med. Katharina Erlenbach-Wünsch
Oberärztin | Prosektur